Team43 .... Innovationen .... IT-Services .... IT-Management
Team43 .... Innovationen .... IT-Services .... IT-Management
 

AGB

Stand: 30. Juni 2010
 

1 Gegenstand

 

1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen durch Team43 GmbH (im folgenden "Team43" genannt) liegen ausschließlich diesen Bedingungen zugrunde.
 
1.2 Gesonderte Vereinbarungen können jederzeit im Einvernehmen getroffen werden.
 
1.3 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Team43 erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Team43. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten als nicht zugesichert.
 
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen von Team43 nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
 
1.5 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Team43.
 

2 Angebote

 

2.1 Alle Angebote von Team43 sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Team43 verbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich Team43 auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.
 
2.2 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Team43, Dritten zugänglich machen.
 
2.3 Die im Angebot angeführten Preise enthalten, falls nicht explizit etwas anderes angeführt ist, keine Umsatzsteuer.
 

3 Zurverfügungstellung von Software

 

3.1 Soweit die Zurverfügungstellung von Software durch Team43 vereinbart wird, erhält der Kunde an der Software und der dazugehörigen Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den Systemen von Team43 zum eigenen, internen Gebrauch.
 
3.2 Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Team43 bzw. beim jeweiligen Hersteller, eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte, ausgenommen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ist nicht zulässig.
 
3.3 Der Kunde darf kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Es ist nicht gestattet Software als ASP (Application Solutions Provider) für Dritte einzusetzen (Bereitstellen der Software gegen Entgelt).
 
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Team43 die Lieferungen und Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
 
3.5 Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbestimmungen, ist es Team43 gestattet, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen. In diesem Fall ist Team43 berechtigt den Vertrag zu beenden. Bis dahin entstandene Kosten werden von Team43 in Rechnung gestellt.
 
3.6 Die Entwicklung von Software für den Auftraggeber ist gesondert zu vereinbaren.
 

4 Dienstleistungen

 

4.1 Team43 übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Team43 verrechnet.
 
4.2 Der Leistungsumfang ist für Team43 nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Team43 festgelegt worden ist.
 
4.3 Team43 wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
 
4.4 Soweit Team43 Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein Team43 gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
 

5 Datenumgang

 

5.1 Das Verfügungsrecht über Daten liegt grundsätzlich beim Kunden. Die Übertragung bestimmter Nutzungsrechte an bestimmten Daten muss durch schriftliche Vereinbarung an Team43 übertragen werden. Diesbezüglich ist der Kunde berechtigt, sofern im Einzelfall nicht gegenteiliges vereinbart wurde, durch jederzeitigen Widerruf eine weitere Verwendung der Daten zu verhindern.
 
5.2 Sämtliche eventuell vom Kunden gelieferten Materialien wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Team43 alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Team43 von allen Ansprüchen Dritter frei.
 
5.3 Team43 ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen.
 
5.4 Die Aufbewahrungspflicht der Team43 für Originalbelege und sonstige Unterlagen dauert 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten, für gespeicherte Daten 60 Tage nach Vertragsende, falls vom Kunden keine schriftliche Anweisung über Ankauf, Rücksendung oder Lagerung zu den bei Team43 gültigen Sätzen erfolgt. Sicherungskopien der Datenbestände werden entsprechend dem technischen Sicherheitskonzept erstellt.
 

6 Datenschutz, Datensicherheit

 

6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils gültigen Fassung.
 
6.2 Team43 wird alle zur Sicherheit der Daten in seinem Betriebsbereich notwendigen Vorkehrungen treffen. Da Team43 während der Datennutzung keine Kontrolle über die Benützung der Datenverarbeitungsanlage, der Datenstation, der Modems und Postleitungen des Kunden hat, kann er aus diesen spezifizierten Gründen keine Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Ergebnisse und für die Sicherheit der Kundendaten übernehmen.
 

7 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

 

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Team43 unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.
 
7.2 Der Kunde gewährt den Team43 Mitarbeitern bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht- dafür sorgt, dass den von Team43 eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu der Hardware gewährt wird- zugunsten der Team43 Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,- den Team43 Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgt- den Team43 Mitarbeitern, soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zu Verfügung stellt.
 
7.3 Von allen Team43 übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Team43 jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist Team43 berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Team43 die Unterlagen innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsdauer zurück.
 
7.4 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
 
7.5 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
 
7.6 Der Kunde hat sämtliche Rechten des Lizenzgebers an der Software und die Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter zu wahren; dies gilt auch, wenn Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
 
7.7 Es obliegt ausschließlich dem Kunden, sich über den Inhalt der entsprechenden Softwarelizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller Kenntnis zu verschaffen. Der Kunde unterwirft sich diesen Lizenzbedingungen jedenfalls dadurch, dass er oder von ihm Beauftragte jene Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen, die der jeweilige Softwarehersteller als Zustimmungserklärung bestimmt hat.
 

8 Vergütung, Fälligkeit, Vertragsdauer

 

8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit sieben Prozent (7%) über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
 
8.2 Jegliche Leistungen und Lieferungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und allfälliger Rechtsverfolgungskosten) im uneingeschränkten Eigentum von Team43. Der Kunde hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten Sorge zu tragen.
 
8.3 Sofern nichts anderes vereinbart, können beide Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (bezogen auf den Postaufgabestempel), frühestens jedoch nach drei Monaten, kündigen. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
 

9 Vertragsbeendigung

 

Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten des Auftraggebers in einer für die Einspielung auf einer neuen EDV-geeigneten Fassung und auf Wunsch des Auftraggebers auch ausgedruckt sowie sämtliche Unterlagen und Materialien des Auftraggebers herausgeben. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Team43. Im Anschluss daran wird der Auftragnehmer die Daten löschen. Sämtliche Unterlagen, Software, Quellcode und Objektcode, die individuell für den Auftraggeber bearbeitet, geändert oder hergestellt wurden, wird der Auftragnehmer bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, unaufgefordert dem Auftraggeber zurückgeben, sofern dies nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Rückübertragung der Informationsfunktion zusammenarbeiten.
 

10 Gewährleistung

 

10.1 Team43 wird die übernommenen Lieferungen und Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen und unter Berücksichtigung des allgemeinen Stands der Technik durchführen.
 
10.2 Soweit Leistungen oder Lieferungen von Team43 mit Mängeln behaftet sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen.
 
10.3 Der Auftraggeber kann nach angemessenem schriftlichen Mangelnachweis, von Team43 Nachbesserung verlangen, wobei ausgetauschte Teile in das Eigentum von Team43 übergehen. Hat der Kunde Team43 nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht auf Preisminderung oder im Falle wesentlicher Mängel auf Wandlung des Vertrages vorbehalten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Irrtum, Verkürzung über oder unter die Hälfte, können nicht geltend gemacht werden.
 
10.4 Beruht ein Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Lieferung oder Leistung eines Zulieferers, beschränkt sich die Gewährleistung von Team43 zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die Team43 gegen den Zulieferer zustehen. Sofern der Zulieferer die Gewährleistung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Gewährleistung nicht in der Lage ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Maßgabe der Bestimmung 10.2 gegen Team43. Die Gewährleistungsfrist ist für die Dauer der Inanspruchnahme des Zulieferers gehemmt.
 
10.5 Team43 kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Team43 bezahlt hat.
 
10.6 Mängel müssen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen binnen 8 Tagen ab Kenntnis gerügt werden.
 

10.7 Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Gewährleistung entfallen insbesondere:
• Wenn der Kunde einen Mangel nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich bei Team43 rügt. Wenn ein Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruht.

• Wenn nach dem Funktionstest Änderungen der Hard- und Softwarekonfiguration vorgenommen werden.

• Für Schäden, Fehler oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichung von den Installations- und Lagerbedingungen, mangelhafte Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften, Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie chemischer und elektronischer Einflüsse) zurückzuführen sind, sofern diese nicht Team43 selbst zuzurechnen sind.

• Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert wurden. Beseitigt Team43 auf Wunsch des Kunden einen solchen Mangel, kann Team43 hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
10.8 Sofern im Angebot nicht anders angegeben gilt eine Gewährleistungsfrist von (6) sechs Monaten als vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes zu laufen und muss bei sonstiger Verjährung binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.

10.9 Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Kunde in Leistungen von Team43 eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Kunde der Team43 Gelegenheit geben, die Ursachen der Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht von Team43 zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Kunden zu tragen.

 

11 Haftung für sonstige Schäden

 

11.1 Für Schäden haftet Team43 wie folgt:
 
11.1.1 Team43 haftet für Schäden, die von ihr nachweislich durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung verursacht wurden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Der Nachweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung obliegt dem Kunden.
 
11.1.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
 
11.2 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von Team43, der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von Team43.
 
11.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.
 

12 Aufrechnung

 

Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Team43 aufrechnen.
 

13 Übertragung von Rechten und Pflichten

 

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung auf Dritte übertragen.
 

14 Änderungen und Ergänzungen

 

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden.
 
14.2 Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.
 

15 Abwerbung

 

Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für für weitere 18 Monate keine Mitarbeiter von Team43 ohne dessen vorherige Zustimmung direkt oder indirekt abzuwerben. Dies gilt auch für die die Abwerbung Team43 Subauftragnehmern oder deren Mitarbeitern vom Kunden. Für jede Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EURO 55.000,-- pro abgeworbener Person vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
 

16 Beendigung des Vertrags

 

Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn der jeweils andere Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird. Team43 ist weiters zur Beendigung des Vertrags berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird. Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen von Team43 sind zu bezahlen.
 

17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

17.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Soweit durch diese Bestimmungen nicht abgeändert, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden Bestimmungen des österreichischen Rechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.
 
17.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Bade/Wien vereinbart.
 

18 Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag, Vergebührung

 

18.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
 
18.2 Eine allfällige Vergebührung dieses Vertrages trägt der Kunde.
 

19 Rücktrittsrecht

 

Für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit durch Team43 ist der Kunde nur dann berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten, wenn Team43 am Verzug grobes Verschulden trifft.

 

 

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